EU-Assoziierungsabkommen mit Georgien (Juli 2015)

Die Bundesrepublik Deutschland hat gestern (22.07.) die Ratifikationsurkunden für die EU-Assoziierungsabkommen mit Georgien, der Republik Moldau und der Ukraine beim Generalsekretär des Rates der Europäischen Union (EU) hinterlegt. Eine Sprecherin des Auswärtigen Amtes sagte dazu heute (23.07.): „Dass Deutschland die EU-Abkommen mit den östlichen Partnern so schnell ratifiziert hat, ist Ausdruck unserer Freundschaft, Partnerschaft und Solidarität mit diesen Ländern. Damit ist der nationale Ratifikationsprozess in Deutschland für diese Abkommen abgeschlossen. Wir wollen unsere Beziehungen in allen Bereichen wirtschaftlich, kulturell und politisch ausbauen. Dazu bieten diese Abkommen eine sehr gute rechtliche Grundlage.“ Die EU-Assoziierungsabkommen mit Georgien, der Republik Moldau und der Ukraine wurden am 21.03.2014 bzw. 27.06.2014 unterzeichnet. Neben der gegenseitigen Marktöffnung sehen sie die Übernahme rechtlicher und wirtschaftlicher EU-Standards durch den jeweiligen Partner vor. Dies umfasst unter anderem politische Reformen zur Stärkung von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit, Korruptionsbekämpfung und eine Verbesserung des Menschenrechtsschutzes sowie Maßnahmen zur Angleichung von Standards in den Bereichen Handel, Zoll, Steuern, Wettbewerbsrecht, Energiefragen und Umwelt- und Klimaschutz. Die Abkommen treten endgültig in Kraft, sobald sie von allen EU-Mitgliedstaaten und der EU ratifiziert wurden. Deutschland und die EU unterstützen die Partnerländer mit Nachdruck darin, die zur Umsetzung der Abkommen notwendigen Reformen konsequent umzusetzen.